Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen - BGH Urteil - KSR Law
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Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen – BGH Urteil

Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen – BGH Urteil: Investitionen in riskante Finanzprodukte wie die von ThomasLloyd können sehr komplex und herausfordernd sein, v.a. wenn Besonderheiten der jeweiligen Anlageform nicht erläutert werden. Solche Finanzprodukte beinhalten aber die Potenzierung der Risiken für Anleger. In diesem Fachartikel werden Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen und wichtige Gerichtsurteile (u.a. BGH Urteil) thematisiert und erläutert.

Seit einer geraumen Zeit wurde immer wieder vor deren Anlageprodukten gewarnt.

Zahlreiche Anleger haben diese Anlagen zwischenzeitlich gekündigt und warten teilweise seit Monaten und Jahren auf Auszahlungen durch die jeweiligen Gesellschaften.

Eine auszugsweise Zusammenfassung der Fälle, die wir aktuell bearbeiten

•    Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D
•    Teilschuldverschreibungen ThomasLloyd Festzins 6 / 12 / 24
•    Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI15 / CTI9
•    Genussscheine ThomasLloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
•    Stille Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04/2018 A / DB 04/2018 D
•    ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Ausstiegsmöglichkeiten und neue Gerichtsurteile

Anleger sollten sich hiervon nicht abhalten lassen ihre Kündigung nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, um ihre Auszahlungsansprüche zu erwirken.
Daneben stehen betroffenen Anlegern weitere Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen als auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler dieser Anlageprodukte zu. Häufig wurden die Kapitalanlagen den Kunden in Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsgesprächen als risikolos und sicher „verkauft“. Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat und deren Interessen bereits vertritt.

Ausserdem hat der BGH zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Rechtsprechung im Jahr 2024

Im Jahr 2024 ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu erwarten, die zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG und gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) sowie andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe entscheidet.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, kommt in vielen Fällen in Betracht.

Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.