
Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger
30/01/2025
ThomasLloyd – Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten – Anspruch auf Rückzahlung investierter Geldanlage
10/02/2025Zweite Cleantech: Aktuelle Situation des Fonds
ThomasLloyd, Cleantech: Der Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Prospekt vom 25. Oktober 2011 nach unserem Wissen bis zum Ende des Jahres 2019 an über 7.500 Anleger vertrieben.
Ziel des Fonds war mittelbar in ein diversifiziertes Portfolio aus nachhaltigen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Erneuerbare Energien, sowie effiziente Energieübertragung und -verteilung in Asien zu investieren.
Dafür hat sich der Fonds als typisch stiller Gesellschafter an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH („TL CTIH“) beteiligt und die Einlagen der Anleger dorthin weitergeleitet.
ThomasLloyd-Beteiligungen
Die ThomasLloyd-Gruppe, spezialisiert auf grüne Investments durch verschiedene Kapitalanlageformen wie geschlossene Fonds, Direktinvestments und Anleihen, steht aktuell aufgrund intransparenter wirtschaftlicher Verhältnisse und ausbleibender Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 in der Kritik.
Trotz der Übernahme der TL CTIH durch die ThomasLloyd Climate Solutions B.V.mit Sitz in Amsterdam und Plänen für einen Börsengang in 2024, der nicht realisiert wurde, bleibt die aktuelle wirtschaftliche Situation intransparent.
Nach Informationen, die wir von betroffenen Anlegern erhaltern haben, wurden signifikante Beträge zur Finanzierung des Börsengangs gesammelt, deren Rückzahlungen – fällig im Januar 2025 – bisher nicht erfolgten.
Ausserdem betreffen Informationen, die Anleger der ThomasLloyd-Fonds in einem unregelmäßigen Turnus über die Entwicklungen der Investitionen per E-Mail erhalten, v.a in den letzten zwei Jahren, lediglich drei Biomassekraftwerke auf den Philippinen, obwohl zuvor auch Projekte in Indien ein Teil der Investitionen waren.
Trotz Ankündigungen über den Verkauf aller Kraftwerke und daraus resultierender Liquiditätszuflüsse fokussiert sich aktuell die Kommunikation auf eine Refinanzierung der drei Biomassekraftwerke, deren Realisierung verzögert wird und als Bedingung für die Wiederaufnahme von Ausschüttungen dient.
Die ThomasLLoyd Rundschreiben enthalten keine transparenten Angaben zu dem Wert der Kraftwerke, potenziellen Finanzierungsgebern oder Liquiditätsprognosen. Die ausbleibenden Zahlungen und der Mangel an klaren Informationen werfen ernste Fragen hinsichtlich der wirtschaftlichen Erfolgswahrscheinlichkeit der ThomasLloyd-Gruppe und ihrer Fonds auf.
Rechtslage, Schadensersatz und Rückabwicklung ThomasLloyd-Beteiligungen
Viele Anleger haben bereits ihre Zahlungen an die 2. CT eingestellt und haben nun Mahnbescheide erhalten.
Nun müssen Anleger innerhalb gesetzter Fristen auf die Mahnbescheide reagieren, um Vollstreckungsbescheide zu vermeiden.
Angesichts der versandten Mahnbescheide ist die Notwendigkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einzulegen essenziell, um die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheides durch das Mahngericht zu verhindern.
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zweite Cleantech Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen einleiten.
Lediglich einen Widerspruch einzulegen reicht nicht aus.
Eine Einstellung der Zahlungen könnte zu einer Zahlungsklage durch die 2. CT führen.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. um ihre Verträge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden.
Dazu gehört die Überprüfung verschiedener Optionen wie z.B. die außerordentliche Kündigung der Anlageverträge, der Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Treten Sie der ThomasLloyd Anlegerschutzgemeinschaft bei und nutzen Sie Vorteile wie außergerichtliche Vertretung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, Unterstützung bei der Rückzahlungsabwicklung sowie Anspruchsberechnung.
Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost.
Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.
Unsere Erfahrung zeigt, dass unsere Argumentation zur außerordentlichen Kündigung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfolgreich ist.
Wir bearbeiten aktuell eine Reihe von Geldanlagen, darunter Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und ThomasLloyd Festzins;
Kommanditbeteiligungen bei der Zweiten und Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft;
Genussscheine und Genussrechte bei Thomas Lloyd Private Wealth GmbH sowie der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft.
Des Weiteren umfassen von uns bearbeitete Fälle stille Beteiligungen an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH;
Genussrechte bei ThomasLloyd Investments GmbH sowie eine atypisch stille Beteiligung beim DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH;
Beteiligungen am ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICIV, Luxemburg.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Zeichnungsschein und Verträge
– etwaige Korrespondenz
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
– Mahnbescheid
Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und KapitalmarktrechtMain Donau Park
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de