Risiko Nachrangdarlehen – Rückzahlungsforderungen abwehren
26/11/2024Urteil Landgericht Frankfurt am Main
Mit Urteil vom 25.11.2024 (Az.: 2-01 O 70/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 610.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt.
Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete. Deswegen musste Klage zum Landgericht Frankfurt am Main erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.
Diesen Einwendungen, welche die Gesellschaft auch im gerichtlichen Rechtsstreit vorgetragen hat, hat das Landgericht Frankfurt am Main keine Folge geleistet. Vielmehr ist es der Argumentation von Rechtsanwalt Siegfried Reulein gefolgt.
Was sind Teilschuldverschreibungen?
Bei Teilschuldverschreibungen handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger einer Gesellschaft, welche diese Anlageform zur Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs herausgibt, gewährt. Dieses Darlehen weist eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz aus. Nach Laufzeitende ist der Anlagebetrag wieder an den Anleger zurückzuzahlen.
Die vorliegenden Teilschuldverschreibungen weisen allerdings eine Besonderheit auf, einen qualifizierten Nachrang. Eine solche Nachrangvereinbarung verfolgt den Zweck, dass die Gesellschaft an ihre Anleger keine Zahlungen leisten muss, wenn sie sich durch die Zahlung in die Gefahr der Insolvenz begeben würde. Ist dies der Fall kann sich der Anleger nicht darauf berufen, dass seine Zins- und Rückzahlungsansprüche fällig sind.
Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.
Nachrangige Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH
Das Landgericht Frankfurt am Main gelangt nun in Bezug auf nachrangige Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche des Anlegers fällig sind und die Gesellschaft sich gerade nicht auf die Vereinbarung des qualifizierten Nachrangs berufen kann. Cleantech Infrastruktur GmbH wurde zur Zahlung verurteilt.
So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangrücktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Landgericht nicht davon zu überzeugen, dass sie unmittelbar nach der Kündigung der Verträge durch Rückzahlung der Anlagebeträge in Insolvenzgefahr geraten wäre. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Landgericht nicht zu überzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gewährten Patronatserklärung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschränkt mit finanziellen Mitteln unterstützt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Es handelt sich um eine für Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.