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UDI GmbH: Grüne Kapitalanlagen in der Krise?

„Grüne Kapitalanlagen“ sind in Zeiten des Klimawandels beliebt. Der Anleger wähnt sich regelmäßig auf der sicheren Seite, wenn er in Solaranlagen, Solarfonds, Windfonds, Biogasfonds, Green-Building-Fonds oder ökologische Zinspapiere und Genussrechte investiert. Allerdings macht eine Investition in nachhaltige Projekte eine Geldanlage trotz des ökologischen Booms nicht automatisch sicherer.

Dies bekommen Anleger der UDI GmbH, Nürnberg, nunmehr immer häufiger zu spüren. So musste die UDI GmbH bei ihren UDI Energie FESTZINS 10, 11 und 12 sowie der UDI Sprint Festzins IV einen möglichen Forderungsausfall bekanntgeben. Diese Veröffentlichungen der BaFin reihen sich Veröffentlichungen aus dem Jahr 2018 zu anderen UDI-Anlageangeboten ein.

Bei sämtlich von der UDI-GmbH angebotenen Anlagen handelt es sich um risikoreiche Geldanlagen, die für sicherheitsorientierte Geldanleger nicht geeignet sind. Es bestehen regelmäßig erhebliche Verlustrisiken, welche sich bereits allgemein aus der Anlageform selbst ergeben. Diese werden durch die Ausgestaltung des Anlageprodukts im Einzelnen nicht selten noch erheblich erhöht.

So sind weder Genussscheine noch Nachrangdarlehen risikolose Formen der Geldanlage, sondern mit erheblichen Verlustrisiken für den Anleger behaftet. Nicht umsonst zählen sie zum Grauen Kapitalmarkt, in welchem regelmäßig hoch riskante Geldanlagen arglosen Normalbürgern von provisionsgetriebenen Vermittlern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen regelrecht aufgedrängt werden.

Auch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds – wie vorliegend dem Green Building 01 Franken Campus – ist nicht risikofrei. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust in sich trägt. Bei solchen als Kommanditbeteiligungen ausgestalteten Geldanlagen besteht zudem regelmäßig das Risiko bereits erhaltene Ausschüttungen an Gläubiger des Fonds auszahlen zu müssen.

Angesichts der sich medial in den vergangenen Monaten häufenden Berichterstattung über Probleme bei Anlageempfehlungen oder Anlageangeboten der UDI GmbH, Nürnberg, sollten sich betroffene Anleger gerade aufgrund der regelmäßigen Komplexität der angebotenen Anlageprodukte von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Hierbei sollten sie darauf achten, dass ihr konkreter Fall individuell von dem bearbeitenden Rechtsanwalt aufgenommen wird und sie nicht irgendwelche vorgefertigten Fragen in Formularen zu Inhalt und Ablauf der Beratungsgespräche ausfüllen. Diese unsägliche Praxis führt zwangsweise dazu, dass der Sachverhalt oftmals nicht umfassend geprüft werden kann, obwohl die Erfassung des korrekten Sachverhalts essentiell für den Erfolg einer Anlegerklage ist.