Wirecard – Was bedeutet der Skandal für Kapitalanleger? - KSR Law
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Wirecard – Was bedeutet der Skandal für Kapitalanleger?

Seit Jahren sieht sich die Firma Wirecard AG Vorwürfen ausgesetzt. Vergangenes Jahr hat ein Bericht der Financial Times hohe Wellen geschlagen. Nun ist die Wirecard-Aktie durch die Verweigerung des Testats der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young unter den Jahresabschluss 2019 in Turbulenzen geraten. Betrugsvorwürfe wegen unrichtiger Jahresabschlüsse stehen im Raum. Nun hat die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. Viele Fragen sind aktuell offen. Die BaFin sieht sich unangenehmen Fragen ausgesetzt. Gleiches gilt für die Wirtschaftsprüfer EY. Die (Ex-)Vorstände der Wirecard AG müssen möglicherweise mit erheblichen Strafen rechnen.
Insbesondere die Aktionäre der Wirecard AG müssen nun mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, ggf. mit dem Totalverlust, rechnen. Auch Inhaber von Anleihen der Wirecard AG müssen um ihr angelegtes Geld bangen, da aktuell Zahlungsunfähigkeit droht oder unter Umständen schon eingetreten sein könnte. Auch kann es für Inhaber von Zertifikaten, welche als Basiswert die Wirecard-Aktie aufweisen, ebenso zu schmerzlichen Verlusten kommen, wie es auch zu Kurskorrekturen bei offenen Investmentfonds kommen kann, in welchen die Wirecard-Aktie oder Derivate mit Basiswert der Wirecard-Aktie enthalten sind.

Nach aktuellem Erkenntnisstand können geschädigte Anleger auf unterschiedlichen Wegen ihre Schäden ersetzt verlangen. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Auch kommt eine direkte Inanspruchnahme der Vorstände in Betracht. Ob beide rechtlich Erfolg versprechenden Vorgehensweisen auch wirtschaftlich erfolgreich sein werden, wird abzuwarten bleiben.
Insofern rückt für geschädigte Anleger v.a. der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young in den Fokus. Ernst & Young hat in den vergangenen Jahren die Jahresabschlüsse der Wirecard AG positiv testiert und erst das Testat für den Jahresabschluss 2019 verweigert, nachdem die Existenz von EUR 1,9 Mrd. nicht geklärt werden konnte. Es besteht der begründete Verdacht, dass EY in den vergangenen Jahren nicht mit der notwendigen betriebsüblichen Sorgfalt bei Wirecard geprüft hat, insbesondere nachdem bereits in den vergangenen Jahren kritische Presseberichte über die Wirecard AG veröffentlicht wurden.

Zwar sind Abschlussprüfer zu einer pflichtgemäßen Tätigkeit gegenüber ihren Auftraggebern verpflichtet. Jedoch vertrauen auch Kapitalanleger den positiven Testaten der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Daher kommt eine Haftung von Ernst & Young gegenüber geschädigten Wirecard-Anlegern in Betracht.
Im Einzelfall können auch Ansprüche gegen Banken, auf deren Empfehlung hin Anleger Wirecard-Aktien, Wirecard-Anleihen oder Zertifikate mit dem Basiswert Wirecard erworben haben, in Betracht kommen. Gleiches gilt für Vermögensverwaltungen, die Wirecard-Wertpapiere für ihre Kunden erworben haben.

Geschädigte Anleger sollten gerade aufgrund der sich zuletzt überschlagenden Ereignisse anwaltliche Hilfe suchen und sich von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.