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Wohnbaugenossenschaften: Süddeutsche Wohnbau GmbH ist im Insolvenzverfahren

Hintergrundinformationen

Wohnbaugenossenschaften und Festgeld – Betrug: Die Süddeutsche Baugenossenschaft ist in finanziellen Schwierigkeiten, die mit ihr verbundene „Süddeutsche Wohnbau GmbH“ befindet sich im Insolvenzverfahren, das Bürogebäude der Baugenossenschaft steht zum Verkauf. 

Die Baugenossenschaft ist telefonisch nicht mehr erreichbar.

Angesichts der wachsenden Knappheit von Wohnraum und der steigenden Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten erfreuen sich Wohnbaugenossenschaften großer Beliebtheit.

Sie profitieren vom positiven Image der Genossenschaften. Jedoch warnt Rechtsanwalt Siegfried Reulein vor unseriösen Anbietern unter den Genossenschaften, die es auf das Geld ihrer Mitglieder abgesehen haben. Er betont, dass Genossenschaften weniger streng reguliert sind, beispielsweise keine Prospektpflicht besteht und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht der Inhaltskontrolle unterliegen.

Nach Angaben von GVTS Genossenschaftsverband wurde die Gesellschaft ordnungsgemäß mehrfach durch den Verband zur Einreichung der Prüfungsrelevanten Unterlagen gemäß § 53 GenG aufgefordert. Die Prüfung wurde und wird durch die Vorstände verweigert bzw. Kontaktversuche bleiben unbeantwortet. Der gesamte Sachverhalt wurde bereits dem zuständigen Registergericht in Hanau gemeldet.

Anlegerschutz und die Rechtsprechung

Es besteht Unklarheit über die Auswirkungen der Insolvenz auf die Vermögenswerte der Baugenossenschaft. Zudem werfen die häufigen Geschäftsführerwechsel innerhalb der Familie Wagner und die dubios wirkenden Regionalvertreter Fragen auf.

Es gibt Anzeichen dafür, dass weiterhin Anleger mit unrealistischen Zinsversprechen gelockt werden.

Allerdings erfolgt die Vermittlung der Genossenschaftsanteile durch zahlreiche Vermittler, welche regelmäßig verschiedene Anlageprodukte weiterhin bewerben.

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR verweist auf Fälle wie die Ermittlungen gegen Beschuldigte der Genossenschaft Grundwerte oder die Verurteilung eines Gründers der Eventus Wohnbaugenossenschaft wegen Betrugs.

Ein weiteres Beispiel ist die Klage gegen die Wohnbaugenossenschaft Nova Sedes wegen finanziell benachteiligender Klauseln, insbesondere der Forderung eines hohen Agios und der Missachtung von Kündigungsfristen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage stattgegeben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein rät Anlegern, bei Ungereimtheiten rechtliche Schritte einzuleiten, um finanzielle Verluste zu minimieren.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf den Bereich Festgeld-Betrug, verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die im Internet auf unseriöse Festgeldangebote hereingefallen sind.

Wir weisen darauf hin, dass es für Laien oft schwer ist, die Seriosität solcher Angebote einzuschätzen, besonders bei Vorliegen von Identitätsmissbrauch.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park

Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.