Timberland-Gruppe - Timberland Fonds - Ausstiegsmöglichkeiten

Die Timberland Capital AG hat Genussrechtsbeteiligungen vertrieben. Anlegern wurden Verträge angeboten, bei denen eine einmalige Zahlung zu leisten war. Auch wurden Ratensparverträge angeboten, bei denen Anleger die Einlage in monatlichen Raten zu leisten hatten.

Nun da viele Anleger ihre Beteiligungen fristgemäß kündigen erhalten Sie keinerlei Auszahlung durch die Gesellschaft. Sie werden auf noch abzuändernde Jahresabschlüsse verwiesen, welche Voraussetzung für eine Berechnung der Auszahlungsansprüche sind.

Der letzte Jahresabschluss, der veröffentlicht wurde, betrifft das Jahr 2021.

Angesichts der zeitverzögerten Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bestehen Zweifel an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Die ausbleibenden Auszahlungen sind Anlass für viele Anleger anwaltlichen Rat einzuholen. Hierbei werden sie oftmals erstmalig darüber aufgeklärt, welche Risiken die Genussrechtsbeteiligung der Timberland Capital AG aufweist, da Vermittler sehr häufig diese verharmlost oder gänzlich verschwiegen haben.

Es wurden regelmäßig Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. sowie die vollständige Rückzahlung des Anlagebetrages versprochen. Nicht selten wurde Anlegern auch versichert, dass man jederzeit oder kurzfristig über das angelegte Geld verfügen könne.

Hierbei blieb nicht selten unerwähnt, dass es sich um Genussrechte handelt, die mit einem sog. qualifizierten Nachrang versehen sind und ein Totalverlustrisiko aufweisen.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in Timberland Genussrechte investiert haben.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0911/760 731 10 an.

Geschäftszeiten:

Adresse: