
Mit Beschluss vom 02.10.2025 hat das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH eröffnet. Den Antrag hat die Löffler Immobiliengruppe GmbH selbst gestellt. Dies ist die zwangsläufige Folge der Anordnung der BaFin vom 29.07.2025, wonach die Löffler Immobiliengruppe GmbH die von ihr im Zuge des Vertriebs sog. Nachrangdarlehen vereinnahmten Kundengelder an die Anleger zurückzahlen sollte.