Mit Beschluss vom 02.10.2025 hat das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH eröffnet. Den Antrag hat die Löffler Immobiliengruppe GmbH selbst gestellt.
Dies ist die zwangsläufige Folge der Anordnung der BaFin vom 29.07.2025, wonach die Löffler Immobiliengruppe GmbH die von ihr im Zuge des Vertriebs sog. Nachrangdarlehen vereinnahmten Kundengelder an die Anleger zurückzahlen sollte.
Der Vorwurf der BaFin lautet, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH ohne notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Einlagengeschäfte betrieben haben soll. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH auf Grundlage von „Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang“ gewerbsmäßig Gelder angenommen hat, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit, so die BaFin weiter, betrieb die Löffler Immobiliengruppe GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Ausweislich von Berichten laufen gegen den Geschäftsführer Jörg Löffler Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug.
Was können betroffene Anleger nun tun?
Es steht zu erwarten, dass demnächst das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird. Sodann kann jeder Anleger seine Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Es wird sodann abzuwarten bleiben, in welcher Höhe sie in dem Insolvenzverfahren mit Rückflüssen rechnen können.
Da demnach unsicher ist in welcher Höhe Anleger mit Rückflüssen aus dem Insolvenzverfahren rechnen können, gelangen mögliche Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Anlageberater in den Fokus.
Solche kommen in Betracht, wenn der Anleger nicht zutreffend und umfassend über die Risiken eines solches qualifizierten Nachrangdarlehens durch den Anlagevermittler bzw. Anlageberater bzw. eine diese Anlage ihren Kunden anbietende Bank aufgeklärt worden bzw. diese Anlageform mit dem Profil des Anlegers nicht vereinbar ist.
Vermittlerhaftung bei Fehlberatung
Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.
Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in Nachrangdarlehen investiert haben.
Zusammenfassung aller Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Verträge
– etwaige Korrespondenz
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage– und Kapitalmarktrechts, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.
Für Personen, denen vorgeworfen wird ein Kapitalanlagebetrug begangen zu haben, bieten wir eine ebenso kompetente wie engagierte Verteidigung an.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

