
Hintergrund der behördlichen Anordnung ist das von der TGI AG vertriebene Produkt „Sales Premium“. Nach Prüfung der BaFin spricht vieles dafür, dass dieses Produkt in Deutschland als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) einzuordnen ist. Ein Einlagengeschäft liegt vor, wenn Gelder des Publikums unbedingt rückzahlbar angenommen werden, also mit einer festen Rückzahlungsverpflichtung des Unternehmens verbunden sind. Für solche Geschäfte ist