Wir beraten und vertreten Kapitalanleger, welche Kapitalanlagen abgeschlossen haben, die in einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag eingebettet sind und v.a. nicht für den Fall des Todes, sondern gerade zur Geldanlage abgeschlossen worden sind. Hier ergeben sich nicht selten Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Versicherungsgesellschaften.