Bau- und Architektenrecht

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir als Rechtsanwaltskanzlei KSR in Nürnberg unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens über den Abschluss von Verträgen. Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.Insbesondere sind wir in nachfolgenden Teilbereichen für unsere Mandanten tätig:

Errichtung und Ausgestaltung sowie Prüfung von Bauträgerverträgen und Beratung vor Abschluss von Bauträgerverträgen

Wir betreuen Mandanten vor Abschluss eines Bauträgervertrages. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Errichtung und Ausgestaltung von Bauträgerverträgen ebenso wie die Prüfung bereits entworfener Bauträgerverträge auf den Grundlagen des BGB und der VOB. Auch umfasst unser Leistungsangebot Vertragsgestaltungen nach HOAI.

Baubegleitende Beratung und Vertretung

Wir stehen mit rechtlicher Beratung und Vertretung auch baubegleitend während der Bauphase zur Verfügung, insbesondere bei Vertragsstörungen und Schlechtleistungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen während des Baus.

Geltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz bei Baumängeln, außergerichtlich sowie in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht

Geltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz bei Baumängeln, außergerichtlich sowie
in Beweissicherungsver
fahren und vor Gericht

Wir vertreten und unterstützen Sie bei der Wahrung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen bei Baumängeln. Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich, aber auch im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Streiterledigung in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht für unsere Mandanten tätig.

Haftung von Bauträgern, Handwerkern und Architekten

Wir vertreten Mandanten in den Bereichen der Haftung von Bauträgern, der Inanspruchnahme von Handwerkern und Architekten. Auch hier steht eine schnelle außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund. Sollte diese nicht möglich sein, so vertreten wir unsere Mandanten auch in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht verstehen wir uns als Ansprechpartner unserer Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten vom Kauf einer Bestandsimmobilie über deren Vermietung bis zu deren Verkauf sowie in sämtlichen Fragen der Mängelgewährleistung und Immobilienfinanzierung. Vor allem im Teilbereich der Schrottimmobilien und steuerlichen Kapitalanlageimmobilien sowie Denkmalschutzobjekten sind wir schwerpunktmäßig tätig und vertreten dort geschädigte Anleger gegenüber Verkäufern, Vermittlern, Notaren und finanzierenden Banken.

Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in nachfolgenden Bereichen tätig:

Errichtung und Gestaltung notarieller Kaufverträge und Prüfung bestehender Kaufverträge sowie von Immobilienfinanzierungen bei Bestandsimmobilien

Der Kauf einer Immobilie ist eine finanziell weitreichende Entscheidung. Wir beraten Mandanten vor dem Kauf einer Immobilie. Zu unseren Tätigkeiten zählt hier beispielsweise die Errichtung und Gestaltung notarieller Kaufverträge sowie die Prüfung bereits entworfener Kaufverträge aber auch die Prüfung von Immobiliendarlehensfinanzierungen inklusive Förderdarlehen und Begleitung von Mandanten bei Verhandlungen mit finanzierenden Banken.

Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen gegen den Verkäufer oder Schadensersatzansprüchen gegen den Makler / Vermittler bei Bestandsimmobilien

Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansp
rüchen gegen den Verkäufer oder Schadensersatzansp
rüchen gegen den Makler / Vermittler bei Bestandsimmobilien

Nicht selten kommt es nach dem Kauf einer Immobilie zu Streitigkeiten über Mängel. In solchen Fällen beraten und vertreten wir sowohl in Anspruch genommene Verkäufer, Makler oder Vermittler zum Zwecke der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch Käufer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Beratung und Vertretung in WEG-Sachen

In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten sowohl Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Eigentümern als auch unterstützen wir einzelne Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Eigentümergemeinschaft und die Hausverwaltung.

Beratung und Vertretung von Eigentümern in Mietrechtsstreitigkeiten

Eigentümer von Wohnungen und anderen Immobilien, die ihre Immobilie ver-mietet haben, unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber ihren Mietern.