Im Immobilienrecht verstehen wir uns als Ansprechpartner unserer Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten vom Kauf einer Bestandsimmobilie über deren Vermietung bis zu deren Verkauf sowie in sämtlichen Fragen der Mängelgewährleistung und Immobilienfinanzierung. Vor allem im Teilbereich der Schrottimmobilien und steuerlichen Kapitalanlageimmobilien sowie Denkmalschutzobjekten sind wir schwerpunktmäßig tätig und vertreten dort geschädigte Anleger gegenüber Verkäufern, Vermittlern, Notaren und finanzierenden Banken.
Insbesondere sind wir für unsere Mandanten in nachfolgenden Bereichen tätig:
Melden Sie sich unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Wenden Sie sich für weitere rechtliche Informationen und eine individuelle Beratung gerne an unser Kanzleiteam. Unsere Anwälte bieten auch Videokonferenzen an. Wir nehmen uns gerne Ihres rechtlichen Anliegens an und freuen uns Ihnen zu helfen.

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