Swiss Gold Treuhand AG (SGT) – Haftung des Vermittlers / Anlageberaters – Handlungsempfehlung für Betroffene

Die Swiss Gold Treuhand AG (SGT) aus Zug bot Anlegern Investments in physisches Rohgold mit Sammelverwahrung in vermeintlichen Hochsicherheitslagern (Schweizer Zollfreilager) an. Damit wurde ein Eindruck vermittelt und es wurde dahingehend sogar suggeriert, dass diese Form der Kapitalanlage eine besonders sichere Anlage darstellen sollte.

Rückblick – Auflösung Swiss Gold Treuhand – Handlungsempfehlung für Betroffene

 

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 15.06.2023 ist die SGT aufgelöst. Goldkäufer befürchteten damals einen masiven Kapitalverlust. Zudem gab es Hinweise, dass trotz Aufforderung kein Gold ausgehändigt wird. Am 11.06.2024 wurde das Konkursverfahren eröffnet.

In den Jahren vor dem Konkurs der SGT waren verschiedene Treuhänder für die SGT AG tätig.

Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein rät den Betroffenen weder auf Teile des Rückzahlungsanspruches zu verzichten (Nachlassvertrag) noch vorschnell einen neuen Vertrag bei der SGB Vault AG zu unterschreiben. Dagegen rät Rechtsanwalt/Fachanwalt Siegfried Reulein den Betroffenen, die Geltendmachung der Ansprüche im Nachlassverfahren prüfen zu lassen, auch mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen sollten geprüft werden.

Urteil gegen SGT-Treuhänder

 

Der Treuhänder wurde von dem Kläger zur Erstattung der Einzahlungen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem Goldkaufvertrag aufgefordert, was dieser ablehnte.

Das Landgericht hat den Treuhänder zur Erstattung des kompletten Kaufpreises zuzüglich der Vermittlungsgebühr verurteilt. Des Weiteren muss der Treuhänder die Kosten des Verfahrens tragen.  Das Landgericht sah die Pflichtverletzung des Treuhänders für erwiesen an, die so zu dem Schaden bei dem Anleger führte.

Haftung des Vermittlers / Anlageberaters Swiss Gold Treuhand AG

 

Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.

Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn Anlageberater und Vermittler diese Aufklärungspflicht verletzen, Risiken verschweigen oder verharmlosen. Zudem ist eine Aufklärung über die mangelnde Eignung dieser Anlagen als Altersvorsorge und die Nichtinformation über anfallende Provisionen ein Verstoß gegen die Beratungspflicht.

Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken der Investition in die Edelmetalle Swiss Gold Treuhand AG (SGT) aufgeklärt wurden.

Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in die Edelmetalle Swiss Gold Treuhand AG (SGT) investiert haben. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren zur Verfügung.  

Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

Verträge

– etwaige Korrespondenz

– Zahlungsnachweise

– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

Zur Kontaktaufnahme

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren vermögende Privatpersonen, Investoren und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst strategische Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

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