123 Invest Gruppe: 123 Invest setzt Zinszahlungen aus und stellt Insolvenzantrag – Ihre Rechte als Anleger

Der Ausfall der zum 30. Juni 2026 fälligen Zinszahlung durch die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH ist ein bislang ernstzunehmendes Warnsignal gewesen.

Am 21. Juli 2026 hat die 123 Invest Gruppe Insolvenz angemeldet.

In vielen Fällen besteht ein Bündel von Ansprüchen – vom Zins- und Rückzahlungsanspruch über außerordentliche Kündigungsrechte, außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche bis hin zu Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen gegen verschiedene Beteiligte.

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt bereits geschädigte Mandanten gegen die 123 Invest Gruppe und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.

Unabhängig von der jetzt ausgebliebenen Zinszahlung kann geprüft werden, ob bereits bei Zeichnung der Kapitalanlage Fehler passiert sind, die Ihnen heute Schadensersatzansprüche eröffnen.

Ein klassischer Ansatzpunkt sind Beratungsfehler: Wurden Ihnen Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, nicht klar und verständlich erklärt, kann ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage gegen den Anlageberater bestehen.

Daneben kommen Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn der Emissions- oder Beteiligungsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben zur wirtschaftlichen Situation, zu Risiken oder zur Mittelverwendung enthält.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Verluste zu minimieren. Da die Insolvenzquote meist nur einen Bruchteil der Verluste deckt, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche, die zusätzlich oder alternativ zur Forderungsanmeldung geltend gemacht werden können.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir für unsere Mandanten die ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, setzen wir die Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durch.

Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzansprüche verjähren können.

Wenn Sie Anleger der 123 Invest Gruppe sind und Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können Sie sich jederzeit für eine persönliche Beratung an uns wenden.

 

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.

 

Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

Zeichnungsschein und Verträge

– Konto- und Depotauszüge

– etwaige Korrespondenz mit der 123 Invest Gruppe

– Zahlungsnachweise oder ausgebliebene Zinszahlungen

– Prospekte, Nachträge

Zur Kontaktaufnahme

 

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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