
Gastronomen, Hoteliers und Ladenbesitzer ist es seit Kurzem wieder möglich Gäste und Kunden zu empfangen, wenn auch mit einigen Auflagen. Über Wochen mussten sie aufgrund Allgemeinverfügung ihre Restaurants, Hotels und Läden wegen der Corona-Pandemie schließen. Dies hat hohe wirtschaftliche Schäden verursacht. In Erwartung, dass dieser Schaden durch Leistungen ihrer Betriebsschließungsversicherung kompensiert werden würde, haben sie den Schadensfall bei ihrer Versicherung
