
Mandanten stellen immer wieder die Frage: Soll ich mein Haus schon zu Lebzeiten an meine Kinder verschenken? Wie funktioniert das mit den steuerlichen Vorteilen beim Nießbrauch? Die sogenannte „vorweggenommenen Erbfolge“ kann einige Vorteile haben. Die Eltern verschenken dabei durch notariellen Vertrag z.B. ihr Haus an die Kinder. Sie behalten jedoch ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Sie dürfen lebenslang in dem Haus wohnen,
