
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12.07.2018 (Az.: III ZR 183/17) entschieden, dass ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist. Die Erben dürfen nach dem Tod auf das Konto zugreifen und den kompletten Inhalt einsehen. Das Urteil klärt damit nicht nur diese bisher von den Gerichten unterschiedlich bewertete Frage und erteilt der bisherigen Politik von Facebook, Konten von
