
In einer lang erwarteten Entscheidung hat das Oberlandesgerichts Dresden am 22.04.2020 (Az.: 5 MK 1/19) festgestellt, dass die von der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig verwendeten Zinsanpassungsregelungen für Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ unwirksam sind. Diese Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für die Kunden der Stadt- und Kreissparkasse, welche sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen haben. Sie hat vielmehr große Bedeutung für
