
Die Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) hat ihren Kunden Genussscheine und partiarische Darlehen angeboten. Im Jahr 2016 wurde über das Vermögen der EEV AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger wurden aufgefordert ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Nicht selten hat der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Ansprüche nicht anerkannt. Aufgrund des vertraglich vereinbarten Nachrangs besteht für viele Anleger die Gefahr mit ihren
