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Erbschaft abwickeln – Ärger in der Erbengemeinschaft

Erbschaft abwickeln – Ärger in der Erbengemeinschaft: In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Die Regelung des Nachlasses ist eine der essenziellen Aufgaben im Leben, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem eigenen Willen verteilt wird und nicht ungewollt hohe Steuerlasten für Erben entstehen. Hintergrundinformationen

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Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbstreitigkeiten

Erbrechtliche Fragen rechtzeitig klären lassen: In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Viele haben jedoch kein Testament verfasst, was Konflikte unter den Erben begünstigt. Um dieses Vermögen für die nächste Generation zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Nachlasspläne

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Wenn ein Miterbe die Zusammenarbeit verweigert

Das deutsche Erbrecht geht mit all seinen Regelungen grundsätzlich davon aus, dass die Erben sich einigen und zusammenarbeiten. Auf persönliche Fehden und Familienstreitigkeiten nimmt das Gesetz wenig Rücksicht. Daher müssen Erben grundsätzlich gemeinsam bzw. mit Mehrheitsbeschluss handeln. Das gilt sowohl für die Verwaltung des Nachlasses, als auch für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Schwierig wird dies, wenn sich die Erben nicht

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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – Teilungsklage als letztes Mittel

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, werden diese durch das Gesetz in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Es gilt sodann, diesen den Erbteilen entsprechend aufzuteilen. Die Erben werden durch das Gesetz jedoch größtenteils alleine gelassen, wenn es um die Aufteilung des Nachlasses geht. Der Gesetzgeber geht – salopp gesagt – grundsätzlich davon aus, dass die Erben

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