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Wirecard – Was bedeutet der Skandal für Kapitalanleger?

Seit Jahren sieht sich die Firma Wirecard AG Vorwürfen ausgesetzt. Vergangenes Jahr hat ein Bericht der Financial Times hohe Wellen geschlagen. Nun ist die Wirecard-Aktie durch die Verweigerung des Testats der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young unter den Jahresabschluss 2019 in Turbulenzen geraten. Betrugsvorwürfe wegen unrichtiger Jahresabschlüsse stehen im Raum. Nun hat die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. Viele Fragen sind aktuell

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Te Solar Sprint: Kunden warten weiter vergebens auf Auszahlung

Kunden, die sich vor einigen Jahren auf Empfehlung der UDI GmbH auf den Abschluss von Nachrangdarlehen der te Solar-Sprint-Gesellschaften eingelassen haben, werden weiterhin auf eine hohe Belastungsprobe gestellt. Sie warten immer noch auf die Auszahlung ihrer Darlehen sowie der letzten Zinsrate. Aus Gesprächen mit besorgten Kunden ist zu erfahren, dass oftmals diese Geldanlage insbesondere mit einer schrittweise steigenden Verzinsung angepriesen

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Widerrufsbelehrung der Sparkasse Amberg-Sulzbach fehlerhaft

Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“

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Ewiges Widerrufsrecht für Darlehensnehmer wird abgeschafft!

Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Für diese Altverträge gilt nun eine Karenzfrist bis einschließlich 21.06.2016. Bis dahin können Verbraucher

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Sparkasse verurteilt: Widerrufsbelehrung fehlerhaft!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 16.12.2015 – 10 O 4081/15 (noch nicht rechtskräftig) – in einem von der KSR betreuten Fall eine von der Sparkasse Nürnberg im Juni 2008 verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erachtet und damit den Widerruf des Klägers für wirksam erklärt. Damit schließt sich das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des

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Schadensersatz wegen Vermittlung Schifffonds „unter Freunden“

Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 – 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden.Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt.In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig

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