
Aktuelles
Vorfälligkeitsentschädigung: Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil vom 09.09.2021 in drei Rechtsangelegenheiten für einen Schock bei deutschen Banken und Sparkassen gesorgt. Aufgrund einer europäischen Richtlinie sind Banken und Sparkassen seit 11.06.2010 verpflichtet ihre Kunden über die Möglichkeit der Kündigung eines Darlehens sowie über die Modalitäten und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzuklären. Zunächst galt diese Pflicht für Konsumentenkredite, seit 21.03.2016 auch