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Widerruf nach Jahren trotz fehlerfreier Widerrufsbelehrung möglich

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Verbraucher den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erklären. Ist die Belehrung dagegen inhaltlich zutreffend, so ist der Widerruf nach Ablauf

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Anwaltshaftung bei Darlehenswiderrufsfällen

In den vergangenen Jahren ist eine regelrechte Welle von Darlehenswiderrufen über deutsche Banken und Sparkassen hineingebrochen. Hintergrund dessen ist, dass Banken und Sparkassen in vielen Fällen ihre Kunden unzureichend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei Abschluss von Darlehensverträgen aufgeklärt haben. Dies führte dazu, dass Verbraucher auch nach Jahren noch die Möglichkeit hatten (teilweise sogar noch haben) sich von ihren vergleichsweise hochverzinslichen

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Auswege aus der fehlgeschlagenen Altersvorsorge

Hintergrund In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen. Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung

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Widerrufsbelehrung der Sparkasse Amberg-Sulzbach fehlerhaft

Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“

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