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Cleantech Infrastruktur erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt – KSR – Urteil – bundesweite Vertretung

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert geschädigte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.   Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt   Mit einem aktuellen Urteil (Az.: 41 C 569/25) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt

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ThomasLloyd, Cleantech: KSR Gerichtsurteile

Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend über die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzuklären. Unterlässt er dies so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen. Anleger, die über Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts

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Erfolgreich gegen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure

Erfolgreich gegen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure: Cleantech Management GmbH informierte Anleger der ThomasLloyd Gruppe über die Refinanzierung ihrer drei Biomassekraftwerke. Jedoch wurde dabei nicht aufgeklärt, dass die Gesellschaftsanteile der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) bereits vor einem Jahr an die niederländische ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verkauft und die TL CTIH in diese neue Muttergesellschaft integriert wurde. Trotz des aktuellen

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Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger

Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger: Trotz Aufforderungen und Kündigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger kein Geld von ThomasLloyd zurück. Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. In der neuesten “Wichtige Anlegerinformation” für Anleger der Zweiten,

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Cleantech erneut zur Zahlung verurteilt

Mit Urteil vom  20.02.2025 (Az.: 2-17 O 117/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme

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