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Pflichtteilsanspruch und die Nachlassregelung

Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Erblassers einen Anspruch am Nachlass, falls sie enterbt oder im Testament übergangen wurden. Dies gilt primär für Kinder und Ehegatten/eingetragene Partner, unter Umständen auch für Enkel und Eltern. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis, absolut jedoch nach 30 Jahren. Der Pflichtteil kann nur unter strikten Bedingungen

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