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Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt, KSR erstreitet ein Urteil

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert geschädigte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an. Mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 12.06.2026 (AZ.: 7O 2778/25) wurden die Rechte eines von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Rechtsanwaltskanzlei KSR vertretenen Anlegers gegenüber der Cleantech Infrastruktur GmbH erneut gestärkt. Das

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Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger

Cleantech – Erfolge für Kapitalanleger: Trotz Aufforderungen und Kündigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger kein Geld von ThomasLloyd zurück. Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. In der neuesten “Wichtige Anlegerinformation” für Anleger der Zweiten,

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