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DEGAG Forderungsanmeldung – Vermittlerhaftung

DEGAG – Gruppe: Interessengemeinschaft, Schadensersatz für betroffene Anleger   Die Forderungsanmeldung für die Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren ist komplex und erfordert strategisches Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Forderung als einfache Forderung gemäß § 38 InsO anerkannt wird und nicht als nachrangige nach § 39 InsO. Nur durch diese Anerkennung besteht die Möglichkeit, eine Insolvenzquote zu erhalten. DEGAG Insolvenzanmeldung, Vermittlerhaftung: Die finanziellen

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Allgemein
Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet. Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann. In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits

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DEGAG – Gruppe: Forderungsanmeldung, Interessengemeinschaft

Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH sowie weiterer Gesellschaften der Degag-Gruppe, darunter Degag Kapital GmbH und Degag Wi8 GmbH, stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten. Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) stoppt die Zins- und Rückzahlungen an die Anleger, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro in Genussrechte der Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1

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