Aktuelles

Aktuelles
Cleantech erneut zur Zahlung verurteilt

Mit Urteil vom  20.02.2025 (Az.: 2-17 O 117/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme

Aktuelles
DEGAG – Gruppe: Zahlungsaussetzung

Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH sowie weiterer Gesellschaften der Degag-Gruppe, darunter Degag Kapital GmbH und Degag Wi8 GmbH, stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten. Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) stoppt die Zins- und Rückzahlungen an die Anleger, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro in Genussrechte der Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1

Aktuelles
Cannerald AG – Stärkung der Verbraucherrechte

Cannerald AG – Stärkung der Verbraucherrechte Es besteht ein hinreichend begründete Verdacht, dass die Cannerald AG gegen Wertpapierprospektgesetz verstößt. Die Cannerald AG (früher Cannerald GmbH) hat in der Vergangenheit deutschen Kunden den Kauf- und Dienstleistungsverträge im Hinblick auf Cannabis-Pflanzen angeboten. Die Kunden sollten Cannabis-Pflanzen erwerben. Diese sollten bei der Cannerald AG aufgezogen und sodann geerntet werden. Tatsächlich wurden für eine

Aktuelles
Cannerald AG – fehlende Anschaffungen von Cannabis-Pflanzen

Cannerald AG: Kunden der Cannerald AG berichten uns über fehlende Anschaffungen von Pflanzen, teils mit der Begründung, dass neue Räume gebaut werden oder ein Baustopp und Pilzbefall vorliegen. Ein Zugang zu den Accounts, in denen die Pflanzen verbucht sein sollen, ist nur nach Akzeptanz der Umwandlung in Genussscheine möglich. Cannerald AG: Akzeptanz der Umwandlung der Beteiligung in Genussscheine Das Investment

Aktuelles
Ausstiegsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber ThomasLloyd Fonds

Ausstiegsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber : Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot