
Oftmals gehen Klagen geschädigter Anleger geschlossener Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds) verloren, weil sie bei ihrem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds durch Unterschrift bestätigt haben, den Verkaufsprospekt erhalten zu haben und auch der Vermittler bestätigt, dass sie vor dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft den Verkaufsprospekt erhalten haben. In vielen Fällen beinhaltet der Prospekt zahlreiche Hinweise auf Risiken, auf welche der Anleger
