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LG Nürnberg: Neues Urteil Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass der Fondsmanager von Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 für den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf. Dieses Urteil, das ein früheres Versäumnisurteil bestätigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds für viele Anleger

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Immobilienkäufer können Reservierungsgebühren zurückfordern

Es ist ein bislang üblicher Vorgang. Man sucht eine Wohnung oder ein Haus und besichtigt mehrere in Betracht kommende Immobilien gemeinsam mit einem Makler. Nun muss die Finanzierung noch geklärt werden. Dies benötigt Zeit. Damit in dieser Zeit kein anderer die Immobilie einem vor der Nase wegschnappt legt der Makler eine Reservierungsvereinbarung vor, die man unterzeichnet und hierauf eine Reservierungsgebühr

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