
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass der Fondsmanager von Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 für den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf. Dieses Urteil, das ein früheres Versäumnisurteil bestätigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds für viele Anleger