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Lebensversicherung und Rentenversicherung – BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht

BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht – Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge und-/oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2007 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung und-/oder Rentenversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat. Voraussetzung ist, dass die Belehrung

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Widerspruch Lebensversicherung wirksam

Hinweis auf rechtzeitige Absendung ist unzureichend. Widerspruch Lebensversicherung wirksam: In der Vergangenheit haben Versicherungsunternehmen beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen vielfach Kunden unzureichend über deren Recht zum Widerspruch oder Rücktritt aufgeklärt. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21 – klargestellt, dass in der Belehrung über das Widerspruchsrecht über die Form des auszuübenden Widerspruchs

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