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Lebensversicherung und Rentenversicherung – BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht

BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht – Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge und-/oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2007 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung und-/oder Rentenversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat. Voraussetzung ist, dass die Belehrung

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BGH – Widerspruch bei Lebensversicherung/ Rentenversicherung nur in Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich

Häufig wurden Versicherungskunden bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages / eines Rentenversicherungsvertrages unzureichend über ihr Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht aufgeklärt. Oft stellt sich dies erst viele Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages heraus. Mangels ordnungsgemäßer Belehrung können Versicherungskunden auch nach Jahren noch den Rücktritt bzw. Widerspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklären und sich auf diese Weise von häufig wenig lukrativen Verträgen trennen, da bei unzureichender

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Widerspruch Lebensversicherung wirksam

Hinweis auf rechtzeitige Absendung ist unzureichend. Widerspruch Lebensversicherung wirksam: In der Vergangenheit haben Versicherungsunternehmen beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen vielfach Kunden unzureichend über deren Recht zum Widerspruch oder Rücktritt aufgeklärt. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21 – klargestellt, dass in der Belehrung über das Widerspruchsrecht über die Form des auszuübenden Widerspruchs

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Auswege aus der fehlgeschlagenen Altersvorsorge

Hintergrund In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen. Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung

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