Nicht selten sind auch Rechtsschutzversicherungen in solchen Fällen bereit, die damit verbundenen Mehrkosten zu übernehmen. Ungeachtet dessen kommt auch die Inanspruchnahme des bisherigen Anwalts auf Schadensersatz im Einzelfall in Betracht.Besonders enttäuschend für Bankkunden ist jedoch, wenn sie trotz einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und besten Aussichten, den Widerruf auch in einem gerichtlichen Verfahren erfolgreich durchzusetzen, einen Rechtsstreit verlieren, weil in der Prozessführung durch den eigenen Anwalt Fehler gemacht worden sind.So hatte der BGH unlängst über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu entscheiden. Der Darlehensnehmer hatte den Widerruf des Darlehens erklärt. Die Bank erkannte diesen nicht an. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In dieser wurde für den Darlehensnehmer u.a. beantragt, dass die Bank zur Freigabe einer gewährten Grundschuld Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages X verurteilt werden solle. Der BGH stellt in seinem Beschluss vom 17.01.2017 – XI ZR 170/16 – klar, dass ein solcher Anspruch selbst im Falle eines wirksamen Widerrufs nicht besteht, solange das Darlehen nicht zurückgeführt ist, da die Grundschuld auch die Ansprüche der Bank aus dem sich nach wirksamen Widerruf ergebenden Rückabwicklungsverhältnis absichert. Erst nach Rückzahlung des Darlehens kann daher die Freigabe der Grundschuld bzw. die Zustimmung zu deren Löschung beantragt werden.Insofern droht im Falle einer solchen Art der Antragstellung trotz Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und Wirksamkeit des Widerrufs der Verlust des Rechtsstreits und die Tragung nicht unerheblicher Anwalts- und Gerichtskosten.
Betroffene Bankkunden sollten sich anwaltlich beraten lassen, ob in ihrem jeweiligen Einzelfall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren bisherigen Anwalt und / oder ein weiteres Vorgehen zur Durchsetzung des Widerrufs z.B. durch eine erneute Klageerhebung oder durch Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen Erfolg versprechend ist.