Die Insolvenzverfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Fonds im Oktober 2024 sowie die Liquidation weiterer Gesellschaften haben die Unternehmensgruppe in eine tiefe Krise gestürzt.
Am 28. März 2024 hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG in Wiesbaden Insolvenz angemeldet, da notwendige Finanzierungsgespräche mit Gesellschaftern und Finanzpartnern keine Lösung brachten.
Ausserdem wurden auch für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe Insolvenzanträge gestellt. Trotz der Insolvenz wird der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt, und alle von der Gruppe verwalteten Assets werden weiterhin betreut und bewirtschaftet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.
Dieses Moratorium zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Gesellschaft, die 16 Alternative Investmentfonds mit einem Gesamtvolumen von etwa 621 Millionen aEuro verwaltet, zu schützen.
Anleger stehen vor dem Risiko eines erheblichen oder gar vollständigen Kapitalverlusts.
Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit.
Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.
Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.
Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken in Betracht.
Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, soweit sie den Anlegern bei der Beratung nicht darauf aufmerksam gemacht haben in welcher Höhe Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio oder aus anderen offen ausgewiesenen Kostenbestandteilen erhalten.
Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.
810 IN 578/24 D | d.i.i. 204 Immobilien GmbH | München |
810 IN 544/24 D | d.i.i. 101 Immobilien GmbH | München |
810 IN 545/24 D | d.i.i. 104 Immobilien GmbH | München |
810 IN 546/24 D | d.i.i. 205 Immobilien GmbH | München |
810 IN 547/24 D | d.i.i. 206 Immobilien GmbH | München |
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810 IN 468/24 D | d.i.i. Investment GmbH | Wiesbaden |
810 IN 397/24 D | d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG | Wiesbaden |
810 IN 397/24 D | d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG | Wiesbaden |
810 IN 442/24 D | d.i.i. Homes Berlin GmbH | Berlin |
810 IN 443/24 D | d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH | |
810 IN 593/24 D | d.i.i. 14. Neubau A GmbH | München |
810 IN 594/24 D | d.i.i. 14. Neubau B GmbH | München |
810 IN 595/24 D | d.i.i. 14. Neubau C GmbH | München |
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Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger von geschlossenen Fondsanlagen deutschlandweit gegen Anlageberater und Anlagevermittler, Banken sowie Prospektverantwortlichen.
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