Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 28232, Geschäftsführer Manfred Friedrich Trost steht seit dem 1. August 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Nürnberg hat im Zusammenhang mit dem Eigenantrag des Unternehmens auf Insolvenz umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Aktuell ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Dieser hat auf Nachfrage Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR aus Nürnberg mitgeteilt, dass eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs aktuell nicht geplant sei.
Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH hat Blockheizkraftwerke zum Kauf angeboten. Es bestanden zwei Optionen, zum einen der Alleinerwerb durch einen Anleger oder die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Anlegern.
Sodann sollten diese Blockheizkraftwerke an die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH zurück verpachtet werden. Mit den Einnahmen durch die Erzeugung von Strom und Wärme sollten sodann die monatlichen Pachtzahlungen erbracht werden.
Diese Pachtzahlungen bleiben nunmehr seit einigen Monaten aus. Vorläufiger Endpunkt ist die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Dieser teilt nun auf Nachfrage mit, dass er derzeit prüfe, wo sich die Blockheizkraftwerke befinden. Insofern sind Standort und wohl auch die Existenz der Blockheizkraftwerke aktuell ungeklärt.
Auch weitere Fragen bleiben aktuell unbeantwortet. So wurde damit geworben, dass selbst im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft der jeweilige Anleger in eine bestehende Grunddienstbarkeit eintreten könne und auch die Energielieferungsverträge der Gesellschaft so gestaltet seien, dass der Anleger in diese eintreten könne und auf diese Weise Einnahmen generieren könne.
Auf Nachfrage der Rechtsanwaltskanzlei KSR Nürnberg, werden weder Pachtverträge noch notarielle Urkunden über Grunddienstbarkeiten vorgelegt.
Die geschilderten Umstände lassen aktuell Schlimmes befürchten.
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt Anlegern zur Schadensbegrenzung, unabhängig von einem Insolvenzverfahren, Schadenersatzansprüche prüfen zulassen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Geldanlage informiert wurden.
Mangelnde Aufklärung durch Anlageberater oder -vermittler kann die Grundlage für solche Ansprüche bilden.
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprücheim Adhäsionsverfahren durchzusetzen.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet aktuell eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern und vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in die Gesellschaft ISAR-AMPER investiert haben.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0911/760 731 10 an.
Copyright © 2025 KSR, Alle Rechte vorbehalten.