
Nachdem im Frühjahr Gastronomiebetriebe und Hotels wegen der Corona-Pandemie aufgrund einer Allgemeinverfügung schließen mussten und hierdurch erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten haben, haben sie sich vielfach hilfesuchend an Versicherungsgesellschaften gewandt, mit denen sie Betriebsschließungsversicherungen geschlossen hatten, und um Entschädigung nachgesucht. Hierauf erfolgte der nächste Schock. Regelmäßig lehnten Versicherer die Entschädigung ab oder versuchten ihre Kunden mit geringen Beträgen abzuspeisen. Verschiedene Begründungen
