
Mit seiner Entscheidung vom 26.03.2020 – C-66/19 hat der EuGH für Aufsehen gesorgt. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass die von Banken und Sparkassen in Deutschland nach Juni 2010 bis März 2016 verwendete Widerrufsinformation zu Darlehensverträgen nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Diese Entscheidung des EuGH bietet vielen tausenden Darlehensnehmern die Möglichkeit sich von ihren Darlehensverträgen zu trennen
