
Mit ganz aktuellem Urteil vom 16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18 – hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die BSQ Bauspar AG erneut zur Zahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr (Tarif Q8) verurteilt. In dem von Rechtsanwältin Janina Wetzel vertretenen Fall haben die Richter ihre bisherige Rechtsprechung fortgesetzt. Interessant ist, dass das Landgericht nicht nur seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom
