
Das deutsche Erbrecht geht mit all seinen Regelungen grundsätzlich davon aus, dass die Erben sich einigen und zusammenarbeiten. Auf persönliche Fehden und Familienstreitigkeiten nimmt das Gesetz wenig Rücksicht. Daher müssen Erben grundsätzlich gemeinsam bzw. mit Mehrheitsbeschluss handeln. Das gilt sowohl für die Verwaltung des Nachlasses, als auch für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Schwierig wird dies, wenn sich die Erben nicht
