
Für fast 5000 Anleger, die ca. EUR 93 Mio. bei EN-Storage einbezahlt haben, dürfte es nur eine geringfügige Genugtuung darstellen, dass einer der Geschäftsführer nunmehr zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist und auch dem anderen Geschäftsführer gemeinsam mit seiner Ehefrau, die als Steuerberaterin tätig war, womöglich Veurteilungen drohen. Diese strafrechtliche Aufarbeitung des Anlagebetrugsskandals bringt die geschädigten Anleger nicht ihr
