
Bankkunden haben auch heute noch im Einzelfall die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf sich von ihrem oftmals teuren Darlehensvertrag zu trennen und Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber für „Altverträge“, welche bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, eine Ausschlussfrist vorgesehen, welche am 21.06.2016 ausgelaufen ist. Von dieser Ausschlussfrist nicht betroffen sind Kreditnehmer, welche ihren Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen
