
Mit einer Entscheidung vom 20.04.2018 – V ZR 169/17 – hat der BGH festgestellt, dass eine Vertragsregelung in einem städtebaulichen Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherren gegen das Gebot der angemessenen Vertragsgestaltung verstößt, wonach dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt wird, sofern die
