
Anleger der insolventen DEGAG-Gesellschaften können ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenzverfahren für DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH wurden vom Amtsgericht Hameln eröffnet. Die Forderungen müssen bis zum 7. Oktober 2025 schriftlich eingereicht werden. Die Forderungsanmeldung für die Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren ist komplex und erfordert strategisches Vorgehen, um sicherzustellen,
