
Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 – 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden.Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt.In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig
