
Ausstiegsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber : Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds, sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot
