
In einer aktuellen Entscheidung vom 10.01.2019 – VII ZR 184/17 – hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, welche Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt, wenn Ansprüche wegen fehlerhafter Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen eines Ingenieurs im Zusammenhang mit dem Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei einer grundlegenden Umgestaltung eines Gebäudes zu klären sind. § 634 a BGB
