
Sparkassen haben in den vergangenen Monaten deutschlandweit Prämiensparverträge unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18 – zehntausendfach gekündigt. Abhängig von dem jeweiligen Vertragsinhalt ist die Kündigung vielfach unwirksam, da sich bisweilen die jeweiligen Vertragswerke von dem durch den BGH bewerteten Vertrag unterscheiden. Gerade in der seit Jahren vorherrschenden Niedrigzinsphase kann es daher lohnenswert sein,
