
In seinem neuen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, welche die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus abmildern sollen. Eine dieser Regelungen betrifft Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen worden sind. Ansprüche der Banken und Sparkassen auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, werden mit
