
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 05.06.2018 – XI ZR 790/16 – festgestellt, dass bei Darlehensverträgen mit variablem Zins eine vertragliche Regelung, die eine Zinscap-Prämie oder eine Zinssicherungsgebühr dafür vorsieht, dass der variable Zins innerhalb eines gewissen Spektrums gehalten werden soll und weder eine Obergrenze über- noch eine Untergrenze unterschreitet , unwirksam ist, sofern es sich um keine individuelle
