
Mit Urteil vom 30.01.2018 – X ZR 119/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung getroffen, die auch für Lebensversicherungen interessant sein könnte: Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so kann dies jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen sein, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung auch schon zu Lebzeiten jederzeit hätte
