
Es gibt viele Gründe, jemanden durch ein Testament zu enterben. Egal aus welchem Grund die Enterbung erfolgt ist, steht dem Enterbten jedoch ein Pflichtteil zu, wenn es sich um einen nächsten Angehörigen, also insbesondere ein Kind, Enkel, Ehegatte oder Lebenspartner (nach dem LPartG) des Verstorbenen handelt. Die gute Nachricht gleich vorweg: Es ist nahezu unmöglich, jemandem auch noch den Pflichtteil
